Besondere Teilnahmebedingungen Neukundenwerbung

Definitionen

Werber: Kunden mit passwortgeschütztem Kundenkonto auf trzesniewski.at können über einen personalisierten Link Neukunden einladen, auf trzesniewski.at ein Kundenkonto anzulegen und zu bestellen.

Neukunde: Personen, die kein Kundenkonto im trzesniewski.at-Webshop haben und in den drei vorangegangenen Jahren keine Bestellung auf trzesniewski.at getätigt haben.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Werber und Neukunden. Werber und Neukunde erhalten bei der ersten Bestellung des Neukunden - sofern diese mindestens 0 Brötchen umfasst - eine bestimmte Anzahl Brötchen in ihrem Brötchenguthaben gutgeschrieben: Der Neukunde erhält 0 Brötchen und der Werber 5 Brötchen. Beide können dieses Guthaben bei einer späteren Bestellung einlösen - sofern diese mindestens 0 Brötchen enthält.

Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich Trzesniewski das Recht vor, Brötchenguthaben abzuerkennen, einzelne Kunden von der Teilnahme auszuschließen, sowie rechtliche Schritte einzuleiten.

Trzesniewski behält sich das Recht vor, das Neukundenwerbungsprogramm nach freiem Ermessen zurückzuziehen, abzuändern oder vorübergehend auszusetzen, unter der Voraussetzung dieses Recht nicht unangemessen auszuüben.

Brötchenguthaben

Das Brötchenguthaben kann nur im Onlineshop unter www.trzesniewski.at eingelöst werden.

Brötchenguthaben kann nur innerhalb eines Jahres ab Gutschrift eingelöst werden.

Barablöse des Brötchenguthabens ist nicht möglich. Das Brötchenguthaben ist nicht übertragbar.